StuRa Diskussion:AG AE
Einzelpositionen
PaulRiegel
- Das jeweilige Organ der Studentinnen- und Studentenschaft legt für sich fest welche Aufgaben es erfüllen will. Zu den Aufgaben sollten mindestens die gesetzlichen Aufgaben gehören. Dabei sollte zwischen dauerhaften und vorübergehenden unterschieden werden.
- Zur Erfüllung der Aufgaben werden Stellen geschafften. Die Stellen sind zu beschreiben. Da gehören die
- zu erbringende Leistung,
- dafür geplanten notwendigen Tätigkeiten und
- dafür geschätzter Zeitaufwände.
- Die Stellen sind immer bekannt zugeben.
- Das Organ setzt einen (globalen) Stundensatz fest.
- Es ergibt sich eine Ausschreibung. Diese sollte mindestens hochschulweit und für den Zeitraum zwischen Sitzungen verkünden werden.
- Das Organ oder deren Vertretung stimmt über die Bewerbungen ab und besetzt die Stelle.
- Die Stelle besetzende Person erbringt die Aufwendungen ihrer Stelle und legt darüber Rechenschaft ab:
- Was ist erarbeitet worden?
- Was ist dafür nötig gewesen?
- Das Organ stimmt über den Grad der Erfüllung der Aufgaben der Stelle ab und weist die Zahlung der entsprechenden Höhe einer Aufwandsentschädigung an.
- Die Beschreibung der Stelle ist entsprechende der Rechenschaften anzupassen.
Conny (bitte um Verbesserung durch freiwillige Helfer)
- Das jeweilige Organ der Studentinnen- und Studentenschaft legt für sich fest welche Aufgaben es erfüllen will. Zu den Aufgaben sollten mindestens die gesetzlichen Aufgaben gehören. Dabei sollte zwischen dauerhaften und vorübergehenden unterschieden werden.
- Die Stellen sind zu beschreiben:
- dafür geplanten notwendigen Tätigkeiten
- dafür geschätzter Zeitaufwand
- Die Stellen sind auszuschreiben um ehrenamtliche Mitarbeiter zu finden:
- Mitglieder des StuRa
- Mitglieder anderer Gremien
- nichtgewählte Studenten (HTW Gebäude, regionale Studentenzeitschriften, Verteilerlisten, ...)
- andere Hochschulen und Vereine
- Das Organ oder deren Vertretung stimmt über die Bewerbungen ab und besetzt die Stelle.
- Die Stelle besetzende Person erbringt die Aufwendungen ihrer Stelle und legt darüber Rechenschaft ab:
- Was ist erarbeitet worden?
- Was ist dafür nötig gewesen?
Bei nicht besetzten Stellen, welche zu den gesetzlichen Aufgaben gehören oder welche vom StuRa in einer Abstimmung für sinnvoll befunden werden und welche keine Rückmeldung unter obigen Punkt 3 erfahren haben ist folgender Ablaufkette zu starten:
- Kalkulation des geschätzten Zeitaufwandes für nichtbesetzte Stellen und Veranschlagung eines Tariflohnes für die Tätigkeiten.
- Erhöhung des Semesterbeitrages um diese Stellen zu finanzieren.
- Dresdenweite Ausschreibung der Stelle, Aushang im Arbeitsamt, in anderen Hochschulen, in studentischen Zeitschriften.
Verständnis
Guten Abend Paul,
mehrere Fragen die mich quälen:
- Wo gibt es eine korrekte, rechtlich wasserdichte Definition von Aufwandsentschädigung?
- Worin unterscheidet sich ein bezahltes Arbeiten im StuRa gegenüber dem Austragen von Zeitschriften für einen Spielzeugkonzern?
- Warum sollte ein zukünftiger Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in einem Menschen, der im StuRa jobbt, mehr in punkto Eigenverantwortung, ehrenamtlichem Denken oder beispielsweise uneigennützigem Handeln vermuten?
- Wird aufwandtsentschädigte Arbeit im StuRa dann offiziell als eigennützige Arbeit deklariert?
Dankend, Conny 21:16, 13. Sep 2009 (CEST).
- Fällt mir keine auf schnell (Ich fahre gleich in den Urlaub) ein. Sicherlich findest du was dazu in den Gesetzen.
-
- Mitwirken für die Erfüllung von gesetzlichen Aufgaben.
- Bewahrung der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaften sowie der Hochschulen.
- Es wird kein Lohn sondern Aufwandsentschädigung für das ehrenamtliche Engagement gezahlt.
- ... (denn da fällt mir sichern noch eine Menge ein)
- Abgesehen davon, dass ich nicht diese Hoffnung an Personalverantwortliche habe, reicht es auf 2. zu verweisen. Im übrigen glaube ich gegenwärtig nicht, dass sich Mitglieder des StuRa und dessen Referate zwangsläufig durch Eigenverantwortlichkeit auszeichnen.
- Wie? Nein!
PaulRiegel 01:32, 16. Sep 2009 (CEST)
- Hallo Paul,
du sprichst immer von AE und kannst mir die gesetzliche Grundlage nicht nennen, na Prost :) . Die zweite Frage hast du falsch verstanden, ich schreibe hier von Prinzipien, nicht von Arbeitsinhalten. Keine Antwort bei Frage drei zu erkennen. Wenn viertens nicht eigennützig ist, was ist es bitte dann? Eine Definition wäre sinnvoll. Dankend, Conny 12:44, 17. Sep 2009 (CEST).
- § 3 Nummer 12 EStG
- Anscheinend sehen da deutsche Gerichte keinen Unterschied. Ich meine aber, dass grundlegende Unterschiede bestehen:
- Die Höhe der AE muss beantragt werden.
- Das Organ kann die AE ablehnen.
- Die maximale Höhe der AE sollte begrenzt sein.
- Die AE kann keine exakte Entlohnung darstellen.