Gremienblockzeit

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Die Gremienblockzeit ist ein für die Gremientätigkeit gesperrter Zeitraum in Stundenplan. In ihr können Sitzungen (FSR, StuRa, Kommissionen, Ausschüsse) ohne Kollision mit Lehrveranstaltungen stattfinden.

Grundlage

Sie findet ihre Grundlage im Hochschulgesetz (§ 53 Abs. 4 Satz 1 SächsHSG).

Geschäftsordnung des Senates § 3 Abs. 1 Satz 2 und 3 lauten

Sitzungstermine sind so zu legen, dass die Teilnahme für alle Mitglieder zumutbar ist. Diese sollten in der hochschulweiten Gremienblockzeit in der nichtvorlesungsfreien Zeit stattfinden.

. Dies bezieht sich natürlich (nur) direkt auf den Senat. Aber der Senat ist das hochschulweite Organ für alle Mitgliedergruppen und hat daher hochschulweite Wirkung.

Entstehung

Die "praktische" Umsetzung wurde im Senat durch JohannesSchneemann und PaulRiegel für die GO des Senates erkämpft. Zur 118. Sitzung des Senates (27. Oktober 2009) wurde Passus per Abstimmung aufgenommen. Es hieß, dass immer dienstags ab 16:30 kein Lehrveranstaltungen abgehalten werden, um allen die Teilnahme an Gremien zu ermöglichen.

Mit der fadenscheinigen Begründung, dass die Gremienblockzeit der Gleichstellung entgegen stünde, sollte sie bald später wieder gestrichen werden. Zur Begründung hieß es, dass Frauen nachmittags ihre Kinder abzuholen hätten. Ergänzend wurde unterstellt, dass ja sicherlich eine Reglung um "morgendliche" Uhrzeiten (zum Vormittag) nicht von der studentischen Vertretung hinnehmbar wäre.
Die studentische Vertretung im Senat konterte das. Auch sie würde die Partizipation von Eltern an Gremien fördern wollen. Gerade auch für sie wären regelmäßige Zeiten wichtig. Es braucht eine, wann auch immer (selbst 07:30 - 11:00), festgelegte regelmäßige Blockzeit und daher sollte die Reglung nicht "gekippt" werden.

Zeiten

Seit (mindestens) dem WiSe 2011/2012 gelten folgende Zeiten.

ungerade Woche Dienstag 18:30 Uhr - 21:40 Uhr
gerade Woche Dienstag 15:00 Uhr - 21:40 Uhr