Antrag zu Finanzen

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Ein Antrag zu Finanzen ist eigentlich erst einmal ein ganz normaler Antrag. Jedoch gibt es zu finanziellen Belangen zwangsläufig weitere Reglungen.

Antrag zu Finanzen bedürfen den Erfordernissen, um Reglungen der FO, des Haushaltsplanes, der SäHO und weiteren zu entsprechen. Bei der Umsetzung von Beschlüssen zu Finanzen bedeutet dies besonderen Aufwand, insbesondere hinsichtlich Tätigkeiten der Verwaltung. Es obliegt uns die Notwendigkeit, da wir Mittel einer Körperschaft öffentlichen Rechts verwenden.

Daher gibt es gewisse Abläufe, die eingehalten werden sollten oder gar müssen.

Bei größeren Anschaffungen und Beschaffungen sind vergleichende Angebote einzuholen, um nachzuweisen sich für das preiswerteste Angebot entschieden zu haben. Dies beruht auf die Pflicht zur wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung (auch sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung oder derartig bezeichnet). Sie wird sogar nochmal in unserer FO erwähnt.
Selbst unabhängig von den Zwängen, sollten wir jederzeit gegenüber unseren Kommilitoninnen und Kommilitonen darstellen können, dass wir als Organ unserer Gemeinschaft sorgsam haushalten.

Arten

Die Untergliederung nach Arten ist nicht irgendwo konkret, etwa in einer Ordnung, geregelt.

Anträge zum eigenen Zweck

Durchführung einer Veranstaltung

Mit Durchführung einer Veranstaltung ist eine eigene Veranstaltung (des StuRa) gemeint.

Üblicher Weise bedarf es für die Durchführung einer Veranstaltung finanzielle Mittel. Die Verwendung von finanziellen Mitteln, sowohl als Einnahmen als auch Ausgaben, soll Bestandteil des Antrages sein. Dazu sollte eine Auflistung Anlage des Antrages sein.

Teilnahme an einer Veranstaltung

Anschaffung oder Beschaffung eines Gegenstandes

Anträge zum Zweck Anderer

finanzielle Unterstützung

Um eine Relation zum Anteil der beantragten Mittel zu haben, sollten mindestens der gesamte finanzielle Umsatz benannt sein. Auch der Anteil, der durch weitere "fremde" Stellen (Stellen wo auch finanzielle Unterstützung eingeworben wird) bereitgestellt wird, sollte angegeben werden.

Auch nicht unerhebliches Kriterium kann die finanzielle Beteiligung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst sein. Hierbei kann (politisch) ein geringer oder hoher Anteil gefordert werden. Wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einzelne Studentinnen und Studenten (als Privatpersonen) sind, so sollte es keinen Beitrag geben oder dieser möglichst gering gehalten sein, um finanzielle Barrieren zu vermeiden.

Siehe auch