Wahlen
Die Wahlen an sächsischen Hochschulen sind durch das SächsHSG maßgeblich vorgegeben.
Diese Wahlen finden unter der Maßgabe der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft statt.
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Diese Wahlen finden unter der Maßgabe der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft statt.