Härtefallausschuss

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Der Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft, kurz HFA, ist das Organ für die Befassung von Härtefällen.

Grundlage

Existenz vom Härtefallausschuss

Der Härtefallausschuss ist durch den StuRa mit dem Inkraftsetzen einer Härtefallordnung geschaffen wurden.

Es gibt keine Verpflichtung, etwa durch Gesetz, dass es einen Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft geben muss.

Etwa beim Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft ist das anders, da es dort eine verpflichtende Wahlausschuss#Grundlage gibt.

Bewusst wurde der Härtefallausschuss, ähnlich wie der Wahlausschuss, mit dem Charakter eines Organs der Studentinnen- und Studentenschaft versehen, um auf Augenhöhe mit dem StuRa selbst zu sein. Praktisch soll der Härtefallausschuss bei seinen Entscheidungen frei vom StuRa sein und ihm auch zu Einzelfallentscheidungen nicht rechenschaftspflichtig sein.

Entstehung

Es gab mehrere Gründe für die Bemühungen zur Schaffungen eines Härtefallausschusses.

Zentral war eigentlich das Schaffen einer Art Fond für Studentinnen und Studenten, die wegen finanziellen Notlagen die Zahlung des Semesterbeitrages nicht bewältigen können. Formal können (beziehungsweise müssten) all diese wegen der mangelnden Begleichung des Beitrages exmatrikuliert werden.

Mit der Erweiterung zum sachsenweiten Semesterticket ab dem WiSe 2010 wurde der Semesterbeitrag auf über 200 € (173,10 € auf 207,00 €) erhöht. Die damaligen Sprecherinnen und Sprecher (RSR) hatten den Anspruch, ferner fühlten sie sich in Verantwortung, dass diese Entwicklung nicht zur Belastung beim Leben von uns Studentinnen und Studenten wegen finanziellen Belangen führen darf. Daher sollte, im Sinne der Erfüllung der Aufgabe zur wirtschaftlichen Selbsthilfe (usw.), der Anlass für das Schaffen einer neue Dimension der studentischen Selbstverwaltung an unserer HTW Dresden.

Siehe auch