Jüngstpräsidentin
Eine Jüngstpräsidentin dient zur Eröffnug und vorersten Leitung der konstituierenden Sitzung. Sie führt die Geschäfte als Sitzungsleitung bis zur Bestellung oder Wahl einer neuen Sitzungsleitung, da es der Festlegung einer Person bedarf, die die erste Sitzung eröffnet und initial leitet. Die Eignung spielt nur bedingt eine Rolle, sondern ein klares (messbares) Kriterium muss entscheidend sein. Anstatt des Alterspräsidenten gemäß § 2 Geschäftsordnung SLT wird sich auf eine Jüngstpräsidentin bezogen. Sollte einem Alterspräsidenten angebliche Erfahrung zugesprochen werden, so soll einer Jüngstpräsidentin das geringste dogmatische Potential zu unterstellen sein.