Prozesskostenhilfe
Basierend auf der Webseite des Bundesminsiterium für Justiz und Verbraucherschutz[1], dem Wikipedia-Artikel "w:Prozesskostenhilfe" und einem Hintergrundbeitrag im Deutschlandfunk lässt sich die Prozesskostenhilfe (welche auch als "PKH" abgekürzt wird und früher als "Armenrecht" bezeichnet wurde) als Antrag auf Übernahme der Prozesskosten durch den Staat für Bedürftige beschreiben.
Außerdem sollte zuvor geprüft werden, ob eine (bereits bestehende) Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernehmen würde - etwa Gewerkschaften, Mietervereine oder Sozialverbände.
Ich bin allerdings kein Fachmann auf diesem Gebiet. Bei konkreten Fragen, sollte besser ein solcher befragt werden.
Möglicherweise hilft nachfragen bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie in einer Rechtsberatung, wobei auch gleich die Prozesskostenhilfe mit angesprochen werden kann.
siehe auch
- Rechtsberatung
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
- w:Wikipedia:Hinweis_Rechtsthemen Wikipedia-Hinweis zu Rechtsthemen
Weblinks
- http://www.gesetze-im-internet.de/index.html
- Brochüre zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV)
- Hintergrundbeitrag im Deutschlandfunk: "Keine Zwei-Klassen-Justiz schaffen - Die geplante Reform der Prozesskostenhilfe stößt auf Gegenwehr" aus dem Jahr 2008
- http://www.bmjv.de/DE/Themen/GerichtsverfahrenUndStreitschlichtung/Prozesskostenhilfe/Prozesskostenhilfe_node.html
- Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess - oder Verfahrenskostenhilfe"