Referatsleitung Sport/Einarbeitung
gesetzliche Grundlagen
SächsHSG
Der Sport an Hochschulen in Sachsen, also auch an unserer HTW Dresden, ist Aufgabe der Hochschulen gemäß § 5 Absatz 2 Nummer 11 SächsHSG. Unbeschadet davon, also ergänzend, ist das eine der Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft gemäß § 24 Absatz 3 Nummer 5 SächsHSG.
Studentinnen- und Studentenschaft
Eigentlich ist die Aufgabe der Förderung des Sport der Studentinnen und Studenten an der Hochschule Aufgabe aller Organe der Studentinnen- und Studentenschaft. Jedoch handeln die FSRs diesbezüglich kaum.
FSRs
Die FSRs organisieren einige wenige eigene Veranstaltungen. Die Durchführung und Beständigkeit ist abhängig von dem jeweiligem FSR.
StuRa
Sport ist eines der Referate im StuRa.
weitere Themen
Zu nachfolgenden weiteren Themen sollte eine Erklärung im Rahmen der Einarbeitung erfolgen: