Studentische Hilfskraft
Studentische Hilfskraft sind StudentInnen, die von der Hochschule für (wissenschaftliche) Arbeiten und Dienstleistungen angestellt werden (gemäß § 57 Abs. 3 SächsHSG). Sie bilden eine wichtige Säule bei der Bewältigung anfallender Aufgaben. Diese umfassen z.B. Tutorien und Forschungstätigkeit.
Rechte
- Urlaub (keine Nacharbeit), auch über Feiertage wie z.B. Weihnachten
- Krankheit (keine Nacharbeit)
- Mutterschutz
Vergütung
Zeitraum | Vergütung in €/h | |
---|---|---|
gültig (gemäß SMF) | angewendet an unser HTW Dresden | |
4,88 | ||
bis 2009-03 | 5,11 | |
bis 2009-12 | 7,57 | |
bis 2010-03 | 8,18 | |
bis 2011-09 | 8,28 | |
bis 2012-09 | 8,40 | |
ab 2012-10 | 8,56 | |
ab 2014-01 | 8,79 | |
ab 2014-04 | ab 2014-04[1] | 9,05 |
ab 2015-10 | 9,20 | |
ab ??? | 9,45 | |
ab 2019-10 | 10,10 | |
ab 2022-10 | 12,00 |
- Siehe auch
- Tarifgemeinschaft deutscher Länder#Stundenvergütungssätze für wissenschaftliche Hilfskräfte
Erhöhung der Stundensätze
Seit Beginn 2010 gibt es einheitliche Vergütung der SHKs, unabhängig von der Hochschulart (FH oder Uni). Daraufhin wirkte intensiv die KSS mit Unterstützung von Herrn Professor Hartmut Völcker (damals Studiendekan Wirtschaftsingenieurwesen und Betriebswirtschaft). Mit ihrem Verständnis für das Anliegen fand die Umsetzung der Forderung unter der damaligen SMin des SMWK (und Kollegin der GEW) Eva-Maria Stange statt.
Anpassung der Stundensätze an unserer HTW Dresden
Anpassung mit Wirkung ab 2011-10-01
Stundensatzänderungen für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte
Anpassung mit Wirkung ab 2012-10-01
Stundensatzänderungen für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte
Anpassung mit Wirkung ab 2019-10-01
Stundensatzänderungen für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte
Anpassung mit Wirkung ab 2022-10-01
Probleme
- Mittelentfremdung
- mangelnde Ausschreibung
- Abhängigkeitsverhältnisse (z.B. zu Dozenten/Prüfern)
- stellenweise kein Wissen bzgl. Rechte und Pflichten seitens Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Vertretung
Vertretung über die Personalvertretung
Näheres kann dem SächsPersVG entnommen werden und sollte hier dokumentiert werden. Dies gilt insbesondere seit 2015-12-17.
Vertretung über den StuRa
Für alle Belange der Vertretung, die die Personalvertretung nicht abdeckt, ist der StuRa zuständig.
Siehe auch
- Wikipedia: Studentische Hilfskraft
- Bereich studentische Hilfskräfte
- Vertretung studentische Hilfskräfte
- htw-dresden.de:de/index/studium/studierende/studentische-hilfskraefte.html
- htw-dresden.de:de/index/intern/qualitaetsmanagement/prozesslandschaft/unterstuetzungsprozesse/p-u12-hilfskraefte-einstellen-shk-whk.html
Weblinks
- Studentische Hilfskräfte und ihre Rechte (pdf)
- DGB - students at work
- students at work Beratungsforum
- Geld ist nicht alles - Tarifvertragsinitiative für studentische Hilfskräft (pdf)
- Informationsheft »Lohnsteuer - Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler 2011« (pdf)
- Informationen zur Einkommenssteuer in Sachsen
- Informationen ELSTER, FMS ect.
- Abgabenrechner Bundesministerium für Finanzen