Wahlen
Die Wahlen an sächsischen Hochschulen sind durch das SächsHSG maßgeblich vorgegeben.
Wahlen zu den Organen der Studentinnen- und Studentenschaft
Diese Wahlen finden unter der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft statt.
Wahlen zu den Organen der Hochschule
Diese Wahlen finden unter der Selbstverwaltung der Hochschule statt. Demnach haben die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft nur bedingt über die Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten Möglichkeit zur Einflussnahme.
Links
- wahlrecht.de mit Lexikon
- podcast: CRE 128: Wahlrecht und Wahlsysteme (mp3)
- podcast: Klabautercast Folge 29: Wahlrecht (mp3)