Probe der Unterschrift

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Version vom 2. September 2021, 02:28 Uhr von PaulRiegel (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Probe der Unterschrift ist ein Dokument, bei dem der Name einer Person mit "dem Bild" ihrer Unterschrift "verknüpft" wird. Somit soll dann später der Nachweis gelingen, dass "das Gekrakel" einer Unterschrift von einer bestimmten Person stammt. (Legitimationsprüfung/Identitätsfeststellung)

Alle, die Unterschriften leisten, müssen initial eine Probe der Unterschrift abgeben.

Unterschriften leisten müssen mindestens alle, einen Beschluss ausfertigen oder bei der Anordnung einer Zahlung beteiligt sind.

Formular

https://cloud.stura.htw-dresden.de/remote.php/webdav/Referat%20Finanzen/Vorlagen%20Finanzen%202017%20intern/Vorlage%20Unterschriftenprobe%202020.pdf

Ort der Ablage

Ordner#Probe der Unterschrift