Sächsische Zulassungszahlenverordnung

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  • kurz SächsZZVO
  • listet für das jeweilige Studienjahr (2 Semester) alle Studiengänge auf, deren Kapazität (hinsichtlich der Anzahl von Studienplätzen) beschränkt ist
    • so auch für alle derartigen Studiengänge unserer HTW Dresden
    • üblicher Weise die Anlange 1 Zulassungszahlen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger

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