StuRa:Grundordnung/Erklärung
Die Grundlage für diese Ordnung ist das SächsHSG. Dieses Ordnung ist "nur" die Ergänzung. Mindestens § 24 bis § 29 müssen gelesen werden.
§ Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Euch dürfen keine Nachteile durch euer Engagement entstehen. Das steht im § 53 Absatz 4 Satz 1 SächsHSG. Aber auch keine Studentin oder kein Student kann einfach sagen, dass sie oder ihn das nix angehen würde. Das steht im § 53 Absatz 4 Satz 3 SächsHSG.
- So soll alle für die ihr zuständig seid auch die Möglichkeit haben, dass ihr was für sie tut bzw. was für alle festlegt. Mit den Anfragen kommt im Übrigen aus der Politik. Da ist das bei Parlamenten, wie wir es doch auch sind :-D, so Praxis.
§ Aufgaben
- Es zählt nicht nur die Quantität, sondern die Qualität. Wir müssen nicht überall mitmachen. Aber es wäre eben ein Maßnahme in der Leitung der Hochschule oder der Fakultäten mitzuwirken. Gegenwärtig gibt es sowas nur nicht, obwohl es möglich wäre, denn es wird nicht von den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern gewünscht. Revolution!
- Diese Aufgaben haben wir uns selbst auferlegt. Diese können jederzeit geändert, ergänzt oder gestrichen werden.
- Das ist wichtig für die Arbeit mit anderen Vertretungen, beispielsweise fzs oder BuFaTas.
- Es soll uns nicht so gehen wie den Aktiven in Bayern oder Baden-Württemberg. Die habe nämlich keine Grundlage zum Handeln, beispielsweise die Möglichkeit Beiträge für ihre Arbeit zu erheben.
- Wir wollen mehr! :-D Wie immer! :-D Beispiel gefällig? Eine Senatskommission Lehre und Studium, die für uns maßgeblich ist, könnte auch zur Hälfte mit Studentinnen und Studenten besetzt sein. Sinn würde das besonders daher machen, da hier fast gleich Dinge behandelt werden wie in den zur Hälfte mit Studentinnen und Studenten besetzten Studienkommissionen.
§ Gliederung
Näheres dazu ist bei Gliederung der Fachschaften beschrieben.
§ Wahlen
- Wer kommt in den Gruppe der anonymen Übermotivierten? Es soll hierbei auf die Wahlordnung verwiesen werden.
- Denkt euch selbst aus wer und wie in die Gruppen der Willigen und Gezwungenen rein und raus kommt.
§ Zusammensetzung
- So soll euch klar sein, dass ihr nicht zwangsläufig alle gewählt oder stimmberechtigt sein müsst.
- Zu Beginn der Legislatur haben ausschließlich die Gewählten eine Stimme. Damit soll das Organ nicht von Altlasten dominiert werden können.
- Jedes Organ kann selbst festlegen wie viele Mitglieder es für sich höchstens wählen lassen will. Der Beschluss gilt nur für die kommende Wahl. In einer Ordnung gilt die Festlegung dauerhaft.
- Sollte dieser Fall eintreten ist sowieso alles zu spät. Dann hilft es nur noch gemeinsam einen Weg zur Motivation Neuer zu finden.
- Wenn du nicht weiter weist, bilde einen Arbeitskreis. ;-) Das Einsetzen bzw. Gliederung soll dem strukturierten Arbeit dienen. So kann das Organ Aufgaben gezielter abarbeiten. Diesen Gruppen können auch Befugnisse erhalten. Ihr könnt die auch nennen wie ihr wollt. Von Ressort bis Therapiegruppe alles möglich. Referate sind Hauptgruppen des Organs, wie beispielsweise Finanzen. Ausschüsse sollte überwiegend aus Mitgliedern des Organs bestehen. Arbeitsgemeinschaften brauchen das nicht. Sie spiegeln nur die Verbundenheit wider. Beispielsweise eine Initiative zur Nutzung von Sonnenkraft könnte an den StuRa angegliedert sein, die aber nicht an Beschlüsse des StuRa gebunden ist, aber trotzdem in der Hochschule aktiv ist. Sie kann aber eigene Beschlüsse fassen woran wiederum der StuRa nicht gebunden ist.
§ Ordnungen
- Ihr könnt für euch festschreiben was ihr wollt solange es auf dem SächsHSG und möglicher Weise der Grundordnung unserer Hochschule widerspricht. Die Ordnungen der FSRs müssen auch noch dieser Ordnung und die der Studentinnen- und Studentenschaft entsprechen. Die des StuRa selbstverständlich auch, aber dieser darf die Ordnung und die der Studentinnen- und Studentenschaft ändern.
§ Haushalt und Finanzen
- Das ist der Verweis zu der Ordnung, wie viel Geld wir brauchen und wie wir dieses dann verwenden.
- Das ist dann der Verweis zu der Ordnung, wie viel Geld die Studentinnen und Studenten als Semesterbeitrag entrichten müssen.