Anordnung einer Zahlung
Anweisungen von Zahlungen sind zu unterzeichnende Eigenbelege. Hierbei ist
- rechnerisch richtig
- sachlich richrig
- Anordnung
durch Unterschrift zu bestätigen. Dafür bedarf es der Unterschrift von
- der betreffenden Referatsleitung oder eine Person der Sprecherinnen und Sprecher (rechnerisch richtig)
- der Sachbearbeiterin/ des Sachbearbeiters (sachlich richtig)
- der Referatsleitung Finanzen (Anordnung).