Geschäftsordnungen
Eine Geschäftsordnung regelt die Verfahren eines Organes. Üblicher Weise handelt es sich dabei um die Organisation zu Sitzungen. Das beginnt mit den Einladungen und geht bis zur Verabschiedung des Protokolls.
bekannte Beispiele
- Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
- Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags
- Geschäftsordnungs- und Verfahrensgrundsätze für Hochschulgremien der TU Dresden (vom Rektorat TU Dresden)