Erweiterter Senat

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Der Erweiterte Senat ist der "große" Senat. Die zusätzlich eine Anzahl von Mitgliedern muss die des Senates übersteigen. Er zählt, wie auch der Senat, als eines der zentralen Organe unserer HTW Dresden. Es ist das sachsenweit vorgeschriebene Kollegialorgan auf zentraler Ebene für "besonders wichtige" Entscheidungen des Senates.

Grundlage

studentische Vertretung

Aufgaben

Die Aufgaben des Senates ergeben sich aus § 81a SächsHSG und der Grundordnung der Hochschule.

Geschäftsordnung des Erweiterten Senates

Geschichte

Das Organ Erweiterter Senat entstand durch die Novellierung des SächsHSG. Es soll einen Teil des bisherigen Konzils erfüllen.

erstmalige Konstituierung

19.01.2010


Mitglieder