Erweiterter Senat
Der Erweiterte Senat ist der "große" Senat. Die zusätzlich eine Anzahl von Mitgliedern muss die des Senates übersteigen. Er zählt, wie auch der Senat, als eines der zentralen Organe unserer HTW Dresden. Es ist das sachsenweit vorgeschriebene Kollegialorgan auf zentraler Ebene für "besonders wichtige" Entscheidungen des Senates.
Grundlage
studentische Vertretung
Aufgaben
Die Aufgaben des Senates ergeben sich aus § 81a SächsHSG und der Grundordnung der Hochschule.
- Wahl der Rektorin oder des Rektors
- Grundordnung der Hochschule
Geschäftsordnung des Erweiterten Senates
Geschichte
Das Organ Erweiterter Senat entstand durch die Novellierung des SächsHSG. Es soll einen Teil des bisherigen Konzils erfüllen.