StuRa:Haushaltsplan

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Version vom 28. Dezember 2010, 23:47 Uhr von PaulRiegel (Diskussion | Beiträge) (Erstellung: beabsichte (eben zusammengedachte) Konzeption)
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Der StuRa muss jährlich Haushaltspläne aufstellen.

Grundlage

Erstellung

Es kann wie folgt herangegangen werden:

Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben der für das Haushaltsjahr geplanten Aktivitäten
  • Zur Orientierung kann der Haushaltsplan des Vorjahres dienen.
  • Zur Anpassung kann wie folgt herangegangen werden:
    • Verwendete Mittel der der Vorjahre heranziehen.
    • Die verantwortlichen Referatsleitungen um Bewertung hinsichtlich der beabsichtigten und erzielten Erfolge bitten.
      • Bewertung der Abhängigkeit von Mittelzuwendung
      • Erfüllungsgrad
    • Beabsichtigte Veränderungen von aktuellen Referatsleitungen mit entsprechender finanziellen Kalkulation vorstellen lassen.
  • Untergliederung in entsprechende Kalkulation:
    • Sach- (Aufwand für Material, Teilnahme und Reise) oder Personalmittel (Beratung von Studierenden oder Erarbeitungen von Ordnungen)
    • allgemeine (Verbesserung der Studienbedingungen zur Aufnahme des Studiums an unserer Hochschule) oder konkrete (Veranstaltung der Erstsemestereinführung durch den StuRa und Mentoring der neuen Studentinnen und Studenten) Verwendung
    • Bewältigung durch die Hochschule, Mitglieder (der Studentinnen- und Studentenschaft) oder Externe (Schlüssel mit Faktoren für dem gesamten Haushaltsplan festlegen)
Ermittlung durch die einzelnen Mitglieder der Studentinnen- und Studentenschaft zu entrichtenden Beiträge
  • Der durch die Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben ermittelte Saldo ist durch die mögliche Anzahl von zu erhebenden Beiträge gleich aufzuteilen. Es ergibt sich der Semesterbeiträge für innerhalb des Haushaltsplanes.