Diskussion:Mitzeichnung Finanzen
Besetzung durch Finazverantwortliche der Fachschaftsräte
Es erscheint überlegenswert, dass für die B-Zeichnung des StuRa gemäß § 30 der Finanzordnung alle für einen der FSR Verantwortliche gemäß § 28 Absatz 4 der Finanzordnung berechtigt werden.
Somit wäre den FSRs besser bewusst, dass sie aktiver Teil des StuRa sind.
SebastianScholze, als aktueller Referatsleitung Finanzen fand die Idee auch gut.
-- PaulRiegel 11:22, 1. Jan 2011 (CET)