StuRa:Aufwandsentschädigung

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Version vom 15. Januar 2011, 17:23 Uhr von PaulRiegel (Diskussion | Beiträge) (aktueller Stand mit dem Verweis auf den gegründeten Ausschuss)
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Eine Aufwandsentschädigung, kurz AE, dient grundsätzlich zur Kompensation des Ausfalls von Mitteln, die durch die Ausübung eines Amtes entstehen sind.

Kommentare

Zur AE sagen Brüggen/Heckendorf im Kommentar zur Sächsischen Gemeindeordnung:

"Mit der Aufwandsentschädigung soll der tatsächliche Aufwand an Zeit und Arbeit für entgangenen Arbeitsverdienst [...] ausgeglichen werden."

Also es ist kein Ersatz-Job, weil die AE viel niedriger ist und man eben keine Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen kann, es gibt keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, keinen bezahlten Urlaub, keinen Kündigungs- oder Mutterschutz oder Elternzeit.

Organisation

Zum Durchdenken der Art und Weisen wurde die Arbeitsgruppe AE gegründet, dort finden sich auch Vorschläge zur Umsetzung.

Durch den Beschluss zur . Sitzung des StuRa 2011 wurde der Ausschuss Finanzielles gegründet. Dieser soll sich der Thematik annehmen und eine mögliche Konzeption erstellen.