Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
§ Mitglieder
- Alle Mitwirkende innerhalb der Zusammensetzung gemäß Grundordnung#§ Gliederung sind durch Übernahme einer Funktion kooptierte Mitglieder des StuRa. Das gilt auch für Mitwirkende im VR, im LSR oder für die KSS.
§ Plenum
- In Anlehnung an die Reglung gemäß § 50 Absatz 4 SächsHSG gilt dann auch: Jeder FSR wählt aus der Mitte der Studentinnen- und Studentenschaft seine Vertreterinnen und Vertreter in die nach FSRs zusammengesetzten Organe. Ein Organ ist auch dann ordnungsgemäß zusammengesetzt, wenn ein oder mehrere FSRs keine oder nicht alle ihrer Vertreterinnen und Vertreter gewählt haben.