StuRa:Aufwandsentschädigung
Eine Aufwandsentschädigung, kurz AE, dient grundsätzlich zur Kompensation des Ausfalls von Mitteln, die durch die Ausübung eines Amtes entstehen sind.
Kommentare
Zur AE sagen Brüggen/Heckendorf im Kommentar zur Sächsischen Gemeindeordnung:
- "Mit der Aufwandsentschädigung soll der tatsächliche Aufwand an Zeit und Arbeit für entgangenen Arbeitsverdienst [...] ausgeglichen werden."
Also es ist kein Ersatz-Job, weil die AE viel niedriger ist und man eben keine Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen kann, es gibt keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, keinen bezahlten Urlaub, keinen Kündigungs- oder Mutterschutz oder Elternzeit.
Bei der Thematik Aufwandsentschädigung sollte auch der Korrumpierungseffekt bedacht werden. Dies stellt kein Argument contra AE dar, sondern soll vielmehr beim Umgang mit AE beherzigt werden, um den negativen Aspekt zu umgehen und so wirkllich einen positiven Effekt mit den AE zu erzielen.
Organisation
Zum Durchdenken der Art und Weisen wurde die Arbeitsgruppe AE gegründet, dort finden sich auch Vorschläge zur Umsetzung.
Durch den Beschluss zur . Sitzung des StuRa 2011 wurde der Ausschuss Finanzielles gegründet. Dieser soll sich der Thematik annehmen und eine mögliche Konzeption erstellen.
Konzeption
- Kalkulation
- Verfahrensweise
- Umsetzung
- Verweise
Kalkulation
Der in der Tätigkeitsbeschreibung der jeweiligen Referate erwähnte Zeitaufwand dient als Grundlage zur Kalkulation der Aufwandsentschädigung. Der errechnete Gesamtbetrag aller Referate wird im Haushaltsplan mit einem Nutzungsfaktor(<1) belegt, der je nach Nutzung Jahr für Jahr angepasst wird.
Verfahrensweise
Jeder der in der exekutive des StuRa der HTW Dresden tätig ist hat ein Anrecht auf Aufwandentschädigung. Die AE muss prinzipiell von der zuvergütenden Person persönlich gestellt werden. Alle Personen, welche Aufwandentschädigung beantragen, können in der laufenden Legislatur nicht bei Abstimmungen zu Anträgen zum Erfüllungsgrad teilnehmen.
- Ablauf
- Tätigkeitsbericht erstellen uhd min. 1 Woche vor Antragsabarbeitung veröffentlichen
- der gestellte Antrag muss den selbstgewerteten Erfüllungsgrad(in %) enthalten
- der Antrag wird in der Sitzung abgestimmt
Umsetzung
- Erstellung der Tätigkeitsbeschreibung mit möglichst genau geschätzten Zeitaufwand
Folgende Niederschriften beziehen sich auf das Konzeptionstreffen am 16.05.2011, um 17:00 Uhr in der Z123.