Räume
Grundrisse
Das Dezernat Technik stellt Grundrisse aller Gebäude zur Verfügung.
Bezeichnungen
Die Bezeichnungen ergibt aus
- dem ersten Buchstaben des Gebäudes
- der Nummer der Etage
- der fortlaufenden Raumnummer gemäß des Grundrisses
- dem gegebenenfalls passendem Zusatz
- F = Flur
- L = Lift
- T = Treppe
- V = Vorzimmer
Schlüssel
Zuständigkeit HTW Dresden
Es gibt eine Schlüsselordnung HTW Dresden als Teil 2.6. vom Verwaltungshandbuch HTW Dresden. Eigentlich sind für alle Räume der HTW Dresden, und damit auch für die Räume der Studentinnen-und Studentenschaft, Schlüssel beim Wachdienst HTW Dresden hinterlegt. Für die Bereitstellung der Schlüssel ist die Hausverwaltung HTW Dresden durch Herrn Björn Trimpop zuständig.
Zugangsberechtigungen
Zugangsberechtigungen geben Personen das Recht Räume zu nutzen und dazu den Schlüssel der Räumen bei der Hausverwaltung HTW Dresden oder beim Wachdienst HTW Dresden zu erhalten. Mit Zugangsberechtigungen kann auch eine Einlassgenehmigungen verbunden sein.
Liste der Zugangsberechtigten
Jedes Organ sollte eine Liste der Zugangsberechtigten, welche Zutritt zu einem Raum haben dürfen,
- erstellen,
- abstimmen,
- der Hausverwaltung HTW Dresden zur Kenntnis geben und
- beim Wachdienst HTW Dresden abgeben.
Dies gilt auch für Änderungen der Liste der Zugangsberechtigten.
Ausleihe
Die Zugangsberechtigen sollten dann den Schlüssel zum Raum des Organes beim Wachdienst HTW Dresden
- erhalten,
- zur kurzzeitigen Ausleihe (im Schlüsselbuch des Wachdienstes HTW Dresden) gegenzeichnen und
- wieder abgeben,
- persönlich
- persönlich beim Wachdienstes HTW Dresden und
- (im Schlüsselbuch des Wachdienstes HTW Dresden) die Rückgabe vom Wachdienstes HTW Dresden eintragen lassen oder
- anonym
- in das Schlüsselfach beim Wachdienstes HTW Dresden einwerfen und
- erwarten, dass der Wachdienstes HTW Dresden (im Schlüsselbuch des Wachdienstes HTW Dresden) die Rückgabe einträgt.
- persönlich
Dauerausleihe
Prinzipiell sind Dauerausleihen personengebunden und mit der Hausverwaltung HTW Dresden abzustimmen.
Eine Dauerausleihe ist nur für einen Raum mit mehreren Schlüsseln (als einer beim Wachdienstes HTW Dresden) möglich. Die Anzahl der verfügbaren Schlüssel wird in der Hausverwaltung HTW Dresden verwaltet und im Zusammenwirken mit dem übergeordneten Dezernat Technik bestimmt. Hier kann die Bereitstellung beantragt und erwirkt werden.
Das Organ sollte eine Liste der Berechtigten zur Dauerausleihe, dass einen eigenen Schlüssel zu einem Raum haben soll,
- erstellen,
- abstimmen und
- bei der Hausverwaltung HTW Dresden abgeben.
Dies gilt auch für Änderungen der Liste der Berechtigten zur Dauerausleihe.
Die Berechtigen zur Dauerausleihe sollten den Schlüssel zum Raum des Organes bei der Hausverwaltung HTW Dresden
- erhalten,
- zur längerfristige Ausleihe gegenzeichnen,
- wieder abgeben und
- persönlich bei der Hausverwaltung HTW Dresden
- die Rückgabe von der Hausverwaltung HTW Dresden gegenzeichnen lassen oder
- das Dokument zur längerfristigen Ausleihe vernichten lassen.
bestimmt Räume
Studentinnen- und Studentenschaft
S522
Sitzungsraum der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft
S523
Lagerraum der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft
S533
Büro des FSR WiWi
Z123
Servicebüro des StuRa
Z124
Beratungsraum des StuRa
Z521
Büro des FSR B/A
Hörsäle
S239
- Sitzplätze
- 252
Z107
- Sitzplätze
- 117
Z208
- Sitzplätze
- 109
Z211
- Sitzplätze
- 153
Z254
Physikhörsaal
- Sitzplätze
- 208
Z308
- Sitzplätze
- 112
Z312
- Sitzplätze
- 101
Z407
- Sitzplätze
- 101