Referat Finanzen/zu erledigende Dinge/kurzfristig
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- Plan für Kostenstellen bereitstellen
- Bekanntgabe der aktuellen Fassung zur BO
- 4. Änderungsordnung
- 5. Änderungsordnung
- Beschlüsse bereitstellen (bzw. einholen) lassen
- mögliche noch ausstehende Genehmigungen (durch das Rektorat) einholen (lassen)
- Veröffentlichung der Änderungen (falls noch nicht erfolgt)
- Erstellung einer "rechtsbereinigten" Fassung mit Beginn des (aktuellen) WiSe
- Einholen der Tabelle zur Kalkulation für die Aufstellung des Planes für das aktuelle Haushaltsjahr