Geschäftsordnungen
Geschäftsordnungen regeln die Verfahren eines Organes. Üblicher Weise handelt es sich dabei um die Organisation zu Sitzungen. Das beginnt mit den Einladungen und geht bis zur Verabschiedung des Protokolls.
Bei fehlender Geschäftsordnung oder der fehlenden Reglung bei Unklarheiten zu Geschäftsordnungen (Üblicherweise Weise ist in allen Geschäftsordnungen geregelt, wem die Auslegung der Geschäftsordnung oder die Entscheidung für fehlende Reglung in der Geschäftsordnung obliegt.) ist die Geschäftsordnung des Organs anzuwenden, deren Daseinsberechtigung das Gremium unterliegt. Im Konkreten bedeutet das: Beim StuRa, dessen Dasein sich durch das SächsHSG ergibt, welches der SLT geschaffen hat, ist dessen Geschäftsordnung im Zweifelsfall anzuwenden. Etwa bei einer SK ist dann die Geschäftsordnung des Senates anzuwenden.
bekannte Beispiele
- Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
- Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags
- Geschäftsordnungs- und Verfahrensgrundsätze für Hochschulgremien der TU Dresden (vom Rektorat TU Dresden)