Diskussion:Wahlordnung
gleichzeitige Wahl
Hallo Leute,
welche Wahl ist [1] hier gemeint? Grüße, Conny 14:02, 27. Mai 2009 (CEST).
In der alten Fassung war ein Verweiss auf die Wahlordnung der HTW, der nun fehlt??? Wir wählen zeitgleich mit der HTW zusammen....Lg Diana
Ähm ... ich versteh die Aussage nicht, Diana! Was ist denn nun mit dem Satz gemeint gewesen? Einen Punkt 4 gab es in der letzten aktuellen Fassung nicht, daher hab ich den Satz mal raus genommen ... Aber was war damit gemeint? Bzw ist es so jetzt in Ordnung? Mal ganz allgemein gefragt? Müßte ja nun alles soweit passen, dass es verabschiedet werden kann, richtig? ... Thomas
In § 2 Zeile 16 müsste folgendes drinne stehen
"Die Wahl zum Fachschaftsrat nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 wird zeitgleich in nach Fachschaften getrennten Wahlgängen durchgeführt. Im Übrigen wird die Wahl gemeinsam mit den Wahlen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 der Wahlordnung der HTW Dresden durchgeführt."
Das muss auch so drinne stehen bleiben. Schau mal was in der WO der HTW Dresden steht. Das war so ausgemacht mit der Kanzlerin, damit die nämlich auch den ganzen Aufwand für uns zur Wahl gleich mitmacht und wir das nicht alles am Bennel *gg* haben.
Lg
Diana
kurze Zwischenfrage... sollte es bei §19 (1) nicht besser heißen "Studentenschaft der HTW" statt nur "Studentenschaft"?
Gruß Tretti