Referatsleitung Sport/Einarbeitung

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gesetzliche Grundlagen

SächsHSG

Der Sport an Hochschulen in Sachsen, also auch an unserer HTW Dresden, ist Aufgabe der Hochschulen gemäß § 5 Absatz 2 Nummer 11 SächsHSG. Unbeschadet davon, also ergänzend, ist das eine der Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft gemäß § 24 Absatz 3 Nummer 5 SächsHSG.

Studentinnen- und Studentenschaft

Eigentlich ist die Aufgabe der Förderung des Sport der Studentinnen und Studenten an der Hochschule Aufgabe aller Organe der Studentinnen- und Studentenschaft. Jedoch handeln die FSRs diesbezüglich kaum.

FSRs

Die FSRs organisieren einige wenige eigene Veranstaltungen. Die Durchführung und Beständigkeit ist abhängig von dem jeweiligem FSR.

StuRa

Sport ist eines der Referate im StuRa.

Einarbeitung für Referatsleitungen