Prüfungsergebnis

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teilgenommen

bestanden

nicht bestanden

endgültig nicht bestanden

Eine Prüfung gilt als endgültig nicht bestanden, kurz e.n.b., wenn kein weiterer Versuch zum Ablegen der einzelnen Prüfung eingeräumt wird. Üblicher Weise ist das an unserer HTW Dresden nach dem Nichtbestehen der 2. W..

Das führt zur Exmatrikulation bei Pflichtprüfung.

Siehe auch

Hauptartikel Prüfung