Überweisung

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Version vom 5. Mai 2010, 15:56 Uhr von PaulRiegel (Diskussion | Beiträge) (Wozu mehrere Zeichnungsberechtigungen?)
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Zeichnungen von Überweisungen ist das Unterschreiben von Überweisungsträgern für das Konto des StuRa.

Diese bedürfen der Unterschrift von mindestens einer bei der Bank dafür berechtigten Person. Gemäß § 30 der FO müssen jedoch sogar zwei dafür berechtigten Personen die Überweisung zeichnen. So ist eine Kontrolle des A-Zeichnung durch die B-Zeichnung gegeben. Sie schützt gegen Missbrauch und Flüchtigkeitsfehler.

Berechtigung

A-Zeichnung

B-Zeichnung

Mindestens eine Person muss vom StuRa zur ergänzenden Zeichnungsberechtigung gewählt werden.