Studiengebühr
Situation in Deutschland
- Übersicht der Studiengebühren nach Bundesländern aktuell
- Anmerkung zu den Langzeitstudiengebühren in Sachsen-Anhalt (Stand 10.05.2013): Die Regelstudienzeitüberschreitung bezüglich der Langzeitstudiengebühren wird mit den Hochschulsemestern, nicht nur den Fachsemestern, abzüglich Beurlaubungssemester, berechnet (§ 112 Abs. 3 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt)