StuRa Diskussion:Grundordnung
Bezeichnung 'Studentinnen- und Studentenschaft'
PaulRiegel 22:18, 5. Okt 2009 (CEST):
ersetze
- 'Die Studentinnen- und Studentenschaft wird im Folgenden Studentenschaft oder kurz Studischaft genannt.'
durch
- 'Die Studentenschaft wird im Folgenden Studentinnen- und Studentenschaft genannt.'
denn
- Das SächsHSG spricht von der Studentenschaft, daher muss diese Grundlage sein.
- Die gut gemeinte "Verniedlichung" 'Studischaft' erscheint nicht der Wichtigkeit der Dokumente angemessen.
- Eine geschlechtsneutrale Formulierung sollte der Anspruch sein.
demnach
- Im gesamten Text sollte die Bezeichnung 'Studentinnen- und Studentenschaft' verwendet werden.
Bezeichnung 'Studentinnen und Studenten'
streiche
- 'Die Mitglieder der Studischaft werden im Folgenden Studenten oder kurz Studis genannt. Ein einzelnes Mitglieder der Studischaft wird im Folgenden Student oder kurz Studi genannt.'
denn
- Bei der Verwendung von 'die Studentinnen und Studenten' bzw. 'die Studentin oder der Student' erscheint diese Erklärung nicht mehr zwangsläufig.
demnach
- Im gesamten Text sollten die Bezeichnungen angepasst werden.
§ Rechtsstellung
entfallen lassen
denn
- Das ist nur SächsHSG.
- 'Die immatrikulierten Studis bilden die Studischaft.' führt dazu, dass die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft nicht die Studentinnen und Studenten vertreten dürften, deren Immatrikulation durch Hochschule nicht erfolgte und stellt daher eine zusätzliche und unnötige Ausgrenzung dar.
§ Aufgaben
streiche
- '(1) Die Studischaft wirkt an der Selbstverwaltung der HTW Dresden nach Maßgabe des SächsHSG und der Grundordnung der HTW Dresden mit.
- (2) Die Aufgaben der Studischaft sind die
- 1. Wahrnehmung der hochschulinternen, hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studis,
- 2. Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 und 3 SächsHSG,
- 3. Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studis,
- 4. Unterstützung der Studis im Studium,
- 5. Förderung des studentischen Sports unbeschadet der Zuständigkeit der HTW Dresden,
- 6. Pflege der regionalen, überregionalen und internationalen studentischen Beziehungen und die Förderung der studentischen Mobilität,
- 7. Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studis.'
denn
- Das ist nur SächsHSG.
ersetze
- '8. Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder.'
durch
- 'Weitere Aufgabe der Studentinnen- und Studentenschaft sind
- die Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der KSS,
- die Bildung von und die Zusammenarbeit mit weiteren Zusammenschlüssen oder Vertretungen für die Belange der Studentinnen und Studenten.'
denn
- Dies stellt die Grundlage für das gemeinsame Wirken vom fzs, Bundesfachschaftentagungen oder etwa einer studentischen Vertretung des HV-Tech dar.