StuRa:Referatsleitung
Aufgaben
- Beantwortung von Fragen der Studentinnen und Studenten
- Betreuung von Projekten und Ideen
- 1. Schritt: Definition einer Zielstellung für die jeweilige Idee
- 2. Schritt: Ausprägung der Zielstellung zu einem Projektplan
- 3. Schritt: Prüfung der Machbarkeit des Projektplans und ggf. Überarbeitung
- 4. Schritt: Umsetzung des Projektes
- 5. Schritt: Validierung des Projektes
Aufgaben innerhalb des Referates
- Definition
- Gliederung des Referates
- Koordination der Bereiche des jeweiligen Referates
- Übernahme der Tätigkeiten der Bereiche des jeweiligen Referates ohne eigene Stelle
- Übernahme der Tätigkeiten der Bereiche des jeweiligen Referates unbesetzten Stellen
- Verwaltung der Mitglieder (vom neuen Mitglied bis zum ehemaligen Mitglied)
- Umsetzung von Projekten
Aufgaben innerhalb der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft
- Berichterstattung über Aktivitäten
- Mitwirkung bei der Erstellung und der Ausführung der Haushaltspläne
- Positionen
- benennen und ausarbeiten
- falls nicht umgesetzt als Forderung definieren
- Durchsetzung der einzelnen Forderungen begleiten
- Dokumentation des Wirkens mit Neuerungen und Änderungen im Wiki
- bekannte Prozesse
- Kontakte
- Beschreibung der Tätigkeiten
- Vorschläge und Ideen (eigene und Hinweise anderer)
- Zusammenwirken mit anderen
- Referaten
- Organen oder studentischen Vertretungen
- Interessenvertretungen mit gleichen oder ähnlichen Zielen
- an unserer HTW Dresden
- in anderen Studierendenschaften
Aufgaben über die Studentinnen- und Studentenschaft hinaus
- Zusammenarbeit mit anderen
- Interessenvertretungen mit gleichen oder ähnlichen Zielen
- Vereine oder Ähnliches an unserer HTW Dresden
- Interessenvertretungen mit gleichen oder ähnlichen Zielen
- Repräsentation der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft unserer HTW Dresden
- Repräsentation unserer HTW Dresden
Siehe auch
Wiki
Für jede Referatsleitung soll es hier im Wiki eine eigenständigen Artikel geben. Der Artikel soll als zentrale Seite für Informationen zum jeweiligen Amt dienen.