StuRa:Bereich Sitzungsleitung

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besondere Stellung

Der Bereich Sitzungsleitung hat, Kraft seiner #Aufgaben, eigentlich eine besondere Stellung. Vermeintlich ist es "nur" ein normaler Bereich (als Untergliederung vom Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation). Ferner kann der Bereich Sitzungsleitung aber auch als das Präsidium vom StuRa betrachtet werden, womit (gemessen an einem Bereich) übermäßige Rechte und Pflichten erwachsen, die etwa den Sprecherinnen und Sprechern oder dem Referatskollegium gleichgestellt sind.

Etwa eine Festlegung (und entsprechende Wahl) einer festen Sitzungsleitung (wie seit 2012[1] und nachfolgenden Jahren) ist beispielsweise ein Indiz für die besondere Stellung.

Grund für die besondere Stellung ist maßgeblich, dass es ohne Sitzungsleitung schlichtweg schwer ist ordentlich zu arbeiten.

Wie wichtig eine wahrhaftige Sitzungsleitung für ein Gremium ist, zeigt beispielsweise Artikel 44 Abs. 3 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen. Bezugnehmend sollte die Sitzungsleitung das "parlamentarische Geschäft" (etwa gemäß Artikel 47 Abs. 1 bis 3 der Verfassung des Freistaates Sachsen) als rudimentäre Aufgabenerfüllung der Selbstverwaltung sicherstellen.

Aufgaben

Sitzungsleitung der Sitzungen des StuRa

Zusammenarbeit

Rechenschaft

Stellen

Siehe auch