Semesterbeitrag

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Version vom 4. März 2015, 18:43 Uhr von PaulRiegel (Diskussion | Beiträge) (→‎Historie der Höhe: verweise zu der (nun richtig verfügbaren) beitragsordnungen ergänzt)
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Grundlage

Allgemeines

Beim Semesterbeitrag handelt es sich um eine finanzielle Abgabe, welche von grundsätzlich allen Studentinnen und Studenten jedes Semester zu leisten ist. Die Verpflichtung dazu ergibt sich aus Beitragsordnungen. Die Erhebung eines Semesterbeitrages durch die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft und die Betragsordnung des Studentenwerkes sind im SächsHSG geregelt.

Im Übrigen sollte Beitrag nicht mit Gebühren verwechselt werden. Beiträge dienen um Unterschied zu Gebühren der Bereitstellung von Leistungen (z.B. zur Nutzung der Einrichtungen des Studentenwerkes oder des Semestertickets) unabhängig der Inanspruchnahme.

Der Semesterbeitrag dient zur Erfüllung der Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft. Mit dem Semesterbeitrag müssen die Organe Leistungen erbringen.

Anteile

Beitrag für die Studentinnen- und Studentenschaft

Der Beitraganteil ergibt sich aus der Beitragsordnung (der Studentinnen- und Studentenschaft).

Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für die Studentinnen- und Studentenschaft

Auf diesen Anteil des Beitrages kann nach gegenwärtiger Beitragsordnung nicht verzichtet werden. Eine Änderung wäre durch eine Härtefallordnung möglich.

Beitrag für das Semesterticket

Der Beitraganteil ergibt sich aus der Beitragsordnung (der Studentinnen- und Studentenschaft).

Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für das Semesterticket

Ein Verzicht auf diesen Anteil ist auf Antrag gemäß Beitragsordnung möglich und vorgesehen.

Beitrag für das Studentenwerk

Der Beitraganteil ergibt sich aus der Beitragsordnung des Studentenwerkes Dresden.
Informell findet sich jedoch auch dieser Beitraganteil in der Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft wieder.

Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für das Studentenwerk

Eine Befreiung vom Anteil ist nicht möglich. Jedoch ist der Verzicht auf diesen Anteil in Form der Rückerstattung, insbesondere gemäß § 4 Beitragsordnung des Studentenwerkes Dresden, möglich.

Sonderreglung zur Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für das Studentenwerk

Eine (anteilige) Rückerstattung des Anteils für das Studentenwerk ist aufgrund des § 4 der Beitragordnung des Studentenwerkes Dresden zur Zeit (Stand: Mai 2010) nicht möglich. Der StuRa könnte sich aufgrund einer Härtefallordnung solidarisch zeigen. Diese ist im Entwurf skizzenhaft vorhanden.

  • Aktuell (Beginn WiSe 2013/2014) ist es möglich nach einer Exmatrikulation bis zum 30.09.2013 den Beitrag für das Studentenwerk anteilig zurückerstattet zu bekommen.

Verfahren

Einzug

Die Höhe, abhängig von den zu zahlenden Anteilen, des Beitrages wird von der Verwaltung HTW Dresden bei der Rückmeldung eingezogen.

Befreiung oder Rückerstattung

Der Verzicht auf die einzelnen Anteile ist abhängig vom von der Reglung der Ordnung auf deren Grundlage der jeweilige Anteil für

Rückzahlung

Im Falle, dass keine Immatrikulation (obwohl eigentlich die Studentin oder der Student den Semesterbeitrag zahlten) stattfand sollte durch unser HTW Dresden der gesamte Semesterbeitrag zurückerstattet werden müssen.

Im Übrigen sollte das durch das DezStud bei der Abrechnung zum jeweiligen Anteil für die Studentinnen- und Studentenschaft und das Semesterticket im Sinne der Nachvollziehbarkeit ausgewiesen werden.

Höhe

Änderung der Höhe

Änderung der Höhe vom Beitrag für die Studentinnen- und Studentenschaft

Änderung der Höhe vom Beitrag für das Semesterticket

Änderung der Höhe vom Beitrag für das Studentenwerk

  • Wie funktioniert das?
    • Mitglied im VR anfragen.

Historie der Höhe

Zeitraum Semesterticket (VVO) Semesterticket (SPNV) Studentenwerk Studentinnen- und Studentenschaft Summe
SoSe 2015BO 20. Februar 2015 (Hälfte des Jahrestickets)125,40 € (Hälfte des Jahrestickets)40,80 € 77,50 € 9,50 € 253,20 €
WiSe 2014/2015BO 20. Mai 2014 (Hälfte des Jahrestickets)125,40 € (Hälfte des Jahrestickets)40,80 € 71,50 € 9,50 € 247,20 €
SoSe 2014BO 23. Juli 2013 (Hälfte des Jahrestickets)125,40 € (Hälfte des Jahrestickets)40,80 € 71,50 € 13,16 € 250,86 €
WiSe 2013/2014BO 23. Juli 2013 (17. Juni 2013) (Hälfte des Jahrestickets)125,40 € (Hälfte des Jahrestickets)40,80 € 71,50 € 13,16 € 250,86 €
SoSe 2013 110,40 € 34,80 € 71,50 € 9,00 € 225,70 €
WiSe 2012/2013 110,40 € 34,80 € 69,50 € 9,00 € 223,70 €
SoSe 2012 110,40 € 34,80 € 69,50 € 9,00 € 223,70 €
WiSe 2011/2012 110,40 € 34,80 € 69,50 € 7,50 € 222,20 €
ab SoSe 2011 105,60 € 33,90 € 69,50 € 7,00 € 216,00 €
WiSe 2010/2011 105,60 € 33,90 € 60,50 € 7,00 € 207,00 €
ab WiSe 2009/2010 105,60 € - 60,50 € 7,00 € 173,10 €
SoSe 2009 99,00 € - 58,00 € 7,00 € 164,00 €
WiSe 2008/2009 99,00 € - 58,00 € 3,50 € 160,50 €
SoSe 2008 99,00 € - 58,00 € 3,50 € 160,50 €
WiSe 2007/2008 99,00 € - 58,00 € 3,50 € 160,50 €
ab WiSe 2005/2006 90,00 € - 44,00 € 3,50 € 137,50 €
ab SoSe 2004 85,00 € - 37,50 € 3,50 € 126,00 €
WiSe 2003/2004 85,00 € - 33,50 € 3,50 € 123,00 €
SoSe 2003 71,00 € - 33,50 € 3,50 € 108,00 €
WiSe 2002/2003 71,00 € - 29,50 € 3,50 € 104,00 €
SoSe 2002 71,00 € - 29,50 € ? € ? €
WiSe 2001/2002 132,50 DM - 58,00 DM ? DM ? DM
SoSe 2001 130,00 DM - 58,00 DM ? DM ? DM
WiSe 2000/2001 130,00 DM - 58,00 DM ??? DM 195,00 DM
SoSe 2000 130,00 DM - 58,00 DM ??? DM 195,00 DM
WiSe 1999/2000 130,00 DM - 58,00 DM ? DM ? DM
SoSe 1999 126,00 DM - 58,00 DM ? DM ? DM
WiSe 1998/1999 126,00 DM - 48,00 DM ?!? DM 171,00 DM
SoSe 1998 116,00 DM - 48,00 DM ? DM ? DM
WiSe 1997/1998 116,00 DM - 48,00 DM ? DM ? DM
SoSe 1997 106,00 DM - 49,00 DM 6,00 DM 161,00 DM
WiSe 1996/1997 79,00 DM - 29,00 DM 7,00 DM 115,00 DM
SoSe 1996 69,00 DM - 29,00 DM ? DM ? DM
WiSe 1995/1996 69,00 DM - 29,00 DM ? DM ? DM
SoSe 1995 57,00 DM - 25,00 DM ? DM ? DM
WiSe 1994/1995 57,00 DM - 25,00 DM ? DM ? DM
SoSe 1994 49,00 DM - 25,00 DM ? DM ? DM
WiSe 1993/1994 53,00 DM - 30,00 DM 7,00 DM 90,00 DM