Krankenversicherung

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Pflicht während des Studiums

Studentinnen und Studenten, die nicht krankenversichert sind, dürfen gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 3 nicht immatrikuliert werden. Demnach müssten Studentinnen und Studenten, die nicht krankenversichert sind, gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 8 exmatrikuliert werden.

Zuzahlungsbefreiung

Wenn Studierende BAföG bezieht, können sie sich bei einigen Krankenkassen eine Zuzahlungsbefreiung ausstellen lassen.

Krankenkassen

Wiki

Siehe auch

Weblinks