Diskussion:LandessprecherInnenrat/Durchführung

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Frage

Verpflegung

Bei Sitzungen des LSR ist es üblich, dass es eine Verpflegung gibt. Mindestens Kaffee sollte es bei solch einer arbeitsamen Sitzung geben. Gern kann das kritisiert werden.

Eine Abrechnung kann über die KSS bis zu einem in der FinV festgeschriebenen Betrag erfolgen. (Voraussetzung kann das Beitreten zur FinV sein. Das sollte aber beim StuRa HTW Dresden obligatorisch sein.) Alternativ kann auch der StuRa HTW Dresden die Kosten erstatten, schließlich werden in der Sitzung ordinäre Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft erfüllt. Wer das in Frage stellt, möge an einer Sitzung der LRK teilnehmen.

-> möge an einer Sitzung der LRK teilnehmen -- ist die Sitzung der LRK öffentlich oder ist gemeint an einer Sitzung des LSR? Wobei bei Sitzungen der LRK mindestens gleichwertig "ordinäre" Aufgaben erfüllt und wegweisende Themengebiete behandelt werden.