Wahlordnung HTW Dresden
Die Wahlordnung der HTW Dresden regelt das Verfahren zu den Wahlen unserer Hochschule.
Sie beinhaltet nicht die Verfahren zu unseren Wahlen zu den Organen der Studentinnen- und Studentenschaft, da diese durch unsere eigene Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaft uns selbst überlassen sind.
Zuständigkeit
Die Wahlordnung der HTW Dresden beschließt und ändert der Senat.
Diese Senatskommission erbringt die Arbeit zur Erarbeitung und Änderung der Wahlordnung der HTW Dresden.