Ablage von Dokumenten zur Mitwirkung

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Version vom 26. Juli 2021, 08:47 Uhr von AxelSchiller (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Als Voraussetzung für die Mitwirkung in der Selbstverwaltung im Studentinnen- und Studentenrat müssen die Dokumente zur Kenntnisnahme und Einhaltung der [Mit…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Voraussetzung für die Mitwirkung in der Selbstverwaltung im Studentinnen- und Studentenrat müssen die Dokumente zur Kenntnisnahme und Einhaltung der [Mitwirkungsordnung] hinterlegt werden.

Dabei handelt es sich um die Formulare

Die Abgabe kann entweder handschriftlich über das Postfach der Sachbearbeitung Administration & Organisation oder digital erfolgen.

Die Vorlage des Stammdatenformulars ist freiwillig, die anderen beiden Dokumente sind neben der schriftlichen Willensbekundung zur Annahme der Wahl dem [Präsidium] gegenüber Voraussetzung für die Mitwirkung im StuRa.

Physische Unterlagen werden lokal bei der Sachbearbeitung Administration & Organisation abgelegt, digitale Dokumente werden in der [Nextcloud] im Ordner des Referates Studentische Selbstverwaltung & Organisation im Ordner "Dokumente zur Mitwirkung" archiviert.

https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ausschuesse/a-struk/mito