Ablage von Dokumenten zur Mitwirkung
Als Voraussetzung für die Mitwirkung in der Selbstverwaltung im Studentinnen- und Studentenrat müssen die Dokumente zur Kenntnisnahme und Einhaltung der Mitwirkungsordnung hinterlegt werden.
Dabei handelt es sich um die Formulare
Die Abgabe kann entweder handschriftlich über das Postfach der Sachbearbeitung Administration & Organisation oder digital erfolgen.
Die Vorlage des Stammdatenformulars ist freiwillig, die anderen beiden Dokumente sind neben der schriftlichen Willensbekundung zur Annahme der Wahl dem Präsidium gegenüber Voraussetzung für die Mitwirkung im StuRa.
Physische Unterlagen werden lokal bei der Sachbearbeitung Administration & Organisation abgelegt, digitale Dokumente werden in der Cloud im Ordner vom Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation im Ordner "Dokumente zur Mitwirkung" archiviert.