StuRa:Geschäftsordnung/Erklärung
§ Ordnungen
- Damit soll ein ständiges Ändern der Ordnungen unterbunden werden.
- Wenn ihr eine Ordnung erlasst, ändert oder aufhebt müsst ihr das dem StuRa bekannt geben.
- Anschließend müsst ihr diese mindestens in der Hochschule veröffentlichen. Also am besten alles sichtbar auf die Homepage stellen.