Fundsache
Die Fundsachen werden bekanntlich (irgendwann) in den StuRa gespült ... stellt sich nun nur noch die Frage ihrer Aufbewahrung. Gemäß des StuRa-Beschlusses vom 19.1.2010 sollen sie nur noch 6 Monate aufbewahrt und herausgegeben werden. Aller verbleibenden Sachen sollen öffentlich versteigert werden. Zu Beachten wären hier §§ 980 und §§ 981 BGB.
Verweise: