Fakultätsrat
Der Fakultätsrat ist das zentrale Entscheidungsgremium auf Fakultätsebene. Der Fakultätsrat beschäftigt sich gemäß § 88 SächsHSG mit:
- Berufungen
- Studien- und Prüfungsordnungen
- Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen
- Evaluation
- Verwendung der der Fakultät zugewiesenen Stellen und Mittel
- Sicherung des Lehrangebotes und die Planung des Studienangebotes nach dem Entwicklungsplan
- Zielvereinbarungen mit dem Rektorat und dem SMWK