Urlaubssemester
Grundlage
- § 20 Absatz 2 SächsHSG
- § 12 Immatrikulationsordnung
Verfahren
Für das Verfahren betreut das StudSek zuständig. Dieses stellt weitere Informationen bereit.
Antrag
Der Antrag wird
bereitgestellt.
Verweise
Beurlaubung beim Studentinnen- und Studentensekretariat HTW Dresden