Veranstaltungswerbung im öffentlichen Verkehrsraum
Antragsstellung[Bearbeiten]
Der Antrag auf Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsraums ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Werbung zu stellen. Der Antrag kann per Email an sonu@dresden.de gestellt werden.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizulegen:
- Plakatmotive
- Liste der beantragten Straßen mit Stückzahl und Größe je Straße
Gebühren[Bearbeiten]
Pro Tag und Plakatseite werden Gebühren erhoben, die sich nach der Straßenkategorie richten. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der jeweils geltenden Sondernutzungssatzung der Stadt Dresden.
Ein A2-Plakat kostet bspw. pro Tag 0,20 Euro.
Zusätzlich ist noch eine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Diese konnte bisher mittels einem Hinweis, dass der StuRa eine Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts ist, eingespart werden.
Auflagen[Bearbeiten]
- für eine Veranstaltung kann max. 3 Wochen geworben werden
- Plakatpappen sind in einer Höhe von mindestenes 2,5 m anzubringen
- pro Laternenmast darf nur eine Plakatpappe angebracht werden (keine Vorder- u. Rückseite)
- es dürfen ausschließlich Laternenmasten OHNE Oberleitung (bspw. von Straßenbahnen) plakatiert werden
Ein Verstoß gegen diese Auflagen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. (Stand: März 2011)