Studentinnen- und Studentenrat/Protokoll
Funktionen
Beweisfunktion
Das Protokoll hat "nur" eine Beweisfunktion. Die Gültigkeit beginnt mit der erfolgten Fassung des Beschlusses.
Das Protokoll hat "nur" eine Beweisfunktion. Die Gültigkeit beginnt mit der erfolgten Fassung des Beschlusses.