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§ gewählte Mitglieder[Bearbeiten]
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- Die Abmeldung von der Sitzung ist ordnungsgemäß bei der Sitzungsleitung einzureichen. Die Ordnungsmäßigkeit obliegt hierbei dem jeweiligen Organ. Üblicherweise kann eine Abmeldung bis zum Ende der Sitzung erfolgen und diese ist zu begründen.
- Diesem Antrag darf nicht widersprochen werden.
- Näheres, etwa zur Anwesenheit bei Sitzungen, sollen Ordnungen, etwa die Geschäftsordnung, des jeweiligen Organes regeln.