Diskussion:Mitwirkungsordnung/Dokument

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Version vom 25. April 2011, 09:10 Uhr von PaulRiegel (Diskussion | Beiträge) (Information zum Ruhen einer Stimme)
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Information zum Ruhen einer Stimme[Bearbeiten]

Beim einer ruhende Stimme (zur Vertretung eines FSR) im StuRa ist es wohl recht einfach. Der FSR wird durch den StuRa informiert. Dazu muss nur noch "festgelegt" werden, wer das machen "muss".

Wie ist das dann aber bei den FSR oder anderswo: "Anschiss" über den Verteiler der gesamten Fachschaft? Hierzu kann bzw. sollte mindestens zwischen fehlender Mitwirkung und begründeten Fällen unterschieden werden können und sollen. Für Vorschläge wäre ich dankbar.

-- PaulRiegel 10:10, 25. Apr 2011 (CEST)