StuRa Diskussion:Aufwandsentschädigung
klingt alles sehr betriebswirtschaftlich
Hallo Leute,
klingt mir hier alles sehr betriebswirtschaftlich. Ich lese nur Begriffe wie Kalkulation, Antrag und Zeitaufwand. Sollte man nicht die Diskussion zum Anrecht ausweiten, derzeit ist es so gefasst, dass jeder Anrecht hat und nur der Erfüllungsgrad entscheidend ist. Was ist mit Projekten, zu welchen keine Tätigkeitsbeschreibung existiert? Was ist wenn der Projektdurchführende nicht in der Lage ist, eine Tätigkeitsbeschreibung bzw. einen Tätigkeitsbericht zu erstellen? Conny 11:11, 17. Mai 2011 (CEST).
Desweiteren vermisse ich den Grund, warum Aufwandsentschädigung notwendig ist und welche Ziele der StuRa damit verfolgt. Diese sollten vorher in einer Sitzung des StuRa diskutiert und beschlossen werden. Conny 11:13, 17. Mai 2011 (CEST).
ältere Diskussionen
Bereits ausgearbeitete Inhalte von AG_AE können hier im Artikel einfließen. Gerade was mir eine Grundsätzliche Diskussion zur Sinnhaftigkeit angeht, vermisse ich in der derzeitigen Darstellung. Gerade die Grundsätzlichen Fragen behandeln hierbei Probleme, welche entstehen oder entstehen können, wenn der zum heutigen Tage vorgeschlagene Ablauf so durchgeführt wird. Aus diesem Grunde sollte dies vorher behandelt werden. Conny 11:21, 17. Mai 2011 (CEST).
nichtmaterielle Entschädigung
Siehe dazu Was bringt mir meine Arbeit im StuRa?. Conny 11:31, 17. Mai 2011 (CEST).
Ergänzung von Hinweisen
Salvete Aktive,
lieber Conny,
sogenannte Ergänzung von Hinweisen mögen sich bitte nicht direkt in der Konzeption wiederfinden.
Vorschläge zur Konzeption sollten diskutiert werden, bevor sie Bestandteil der Konzeption werden. Nicht neutrale Standpunkte sollten ausgewiesen werden, sodass sie Gehör finden können. Ein "Unterschieben" (das ist nicht böse gemeint) erachte ich bei der Brisanz als unsachliches Vorgehen.
Kollegialste
-- PaulRiegel 12:39, 17. Mai 2011 (CEST)
kein Stimmrecht zu AE für Person, die AE beantragen
Conny trug folgendes ein (Das wurde zum Zwecke der Diskussion übertragen.): Alle Personen, welche Aufwandentschädigung beantragen, können in der laufenden Legislatur nicht bei Abstimmungen zu Anträgen zu Tätigkeitsberichten teilnehmen. PaulRiegel