Innenrevision

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Im Zusammenhang mit der Innenrevision geht es um die Prüfung der sachgemäßen Ausführung des Haushaltsplanes. Einerseits kann so die Stelle bezeichnet werden, die die Prüfung durchführt, und anderseits kann so auch die Prüfung selbst bezeichnet werden.

Gemäß § 29 Absatz 3 Satz 4 erstellt die Innenrevision unserer HTW Dresden einen Bericht, die als Grundlage für die Entlastung der Referatsleitung Finanzen, unserer Verantwortlichkeit zur Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes, dient.