Fünfte Änderungsordnung zur Beitragsordnung von 7. Juni 2011
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Vierte Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft
Vom Juni 2011
Artikel 1
Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 16. Juni 2009 wird wie folgt geändert:
1. zu § 4 Beitragshöhe und -zusammensetzung
a) Absatz 1 wird ersetzt durch „Der Semesterbeitrag beträgt ab dem Wintersemester 2011/12 222,20 Euro.“.
b) Der Absatz 2 wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1. wird der Betrag "7,00 Euro" durch "7,50 Euro" ersetzt.
2. In Nummer 2. wird der Betrag "105,60 Euro" durch "110,40 Euro" ersetzt.
3. Nummer 3. wird ersetzt durch "für das Semesterticket im Schienenpersonennahverkehr in Sachsen ohne VVO 34,80 Euro."
3. zu § 6 Geltungsbereiche der Semestertickets
a) Der § 6 wird wie folgt geändert:
„Das Semesterticket umfasst
- den Tarifbereich des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO)
- den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Sachsen ausgenommen die Kleinbahnen und den
Tarifbereich des VVO
- den Tarifbereich des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO)
für den Zeitraum des jeweiligen Semesters.“
4. zu § 7 Ausschluss vom Semesterticket
In § 7 werde nach der Angabe „§ 4“ die Wörter „Nr. 2 und“ eingefügt.
5. zu § 8 Befreiung vom Semesterticket
a) In den Absätzen 1 und 2 werde nach der Angabe „§ 4“ die Wörter „Nr. 2 und“ eingefügt.
b) Der Absatz 1 Nummer 2 wird aufgehoben.
c) Der bisherige Absatz 1 Nummer 3 wird zu Nummer 2.
d) In Absatz 2 Nummer 1 werden nach dem Wort „Semesterticket“ die Wörter „für den gesamten Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“ eingefügt.
6. zu § 9 Rückerstattung
a) In Absatz 1 Nummer 1 wird der Halbsatz „und nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 befreit sind“ gestrichen.
b) In Absatz 1 werde nach der Angabe „§ 4“ die Wörter „Nr. 2 und“ eingefügt.
c) In Absatz 2 Satz 1 wird der Halbsatz „und dem Beginn der Erstattungsberechtigung gemäß Abs. 1“ gestrichen.
d) Der Absatz 2 Satz 3 wird gestrichen.
e) Der bisherige Absatz 2 Satz 4 wird zu Satz 3.
7. zu § 10 Nachkauf
In Absatz 3 Satz 2 werde nach der Angabe „§ 4“ die Wörter „Nr. 2 und“ eingefügt.
8. zu Teil 4 (neu) Anteil für das Studentenwerk
Es wird folgender neuer Teil 4 eingefügt: „Anteil für das Studentenwerk“
9. zu § 12 (neu) Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk
In Teil 4 (neu) wird folgender neuer § 12 „Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk“ eingefügt:
„(1) Das Studentenwerk Dresden erhebt gemäß § 110 Abs. 2 SächsHSG von den Studenten der HTW Dresden einen Beitrag für die Möglichkeit der Inanspruchnahme seiner Dienstleistungen nach Maßgabe seiner Beitragsordnung.
(2) Möglichkeiten zur Rückerstattung und weitere Bestimmungen zum Beitrag für das Studentenwerk regelt das Studentenwerk Dresden.“
10. zu Teil 4 (alt) Teil 5 (neu) Schlussbestimmung
a) Der bisherige Teil 4 wird zu Teil 5.
b) Der bisherige § 12 wird zu § 13.
c) In § 13 Absatz 3 werden hinter dem Wort „Semesterticket“ die Wörter „sowie der Vereinbarung der DB Regio AG mit den Studentenräten der Hochschulen der Stadt Dresden“ eingefügt.
Artikel 2
Diese Änderungsordnung wurde ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studentinnen- und Studentenrates vom 22. Juni 2010. Sie tritt am Tage nach ihrem Beschluss in Kraft.
Dresden, den 30.Juni 2010
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Paul Riegel | Johannes Schneemann | |
Sprecher | Sprecher |
Die Änderung wurde am 09. Juli 2009 vom Rektorat genehmigt.
Dresden, den 01. November 2010
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Prof. Dr.-Ing. Roland Stenzel | |
Rektor |