Studentische Hilfskraft

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Version vom 1. Juli 2011, 07:37 Uhr von JohannesSchneemann (Diskussion | Beiträge) (Informationen zur Lohnsteuer in Sachsen)
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Studentische Hilfskraft sind StudentInnen, die von der Hochschule für (wissenschaftliche) Arbeiten und Dienstleistungen angestellt werden (gemäß §57 Absatz 3 SächsHSG). Sie bilden eine wichtige Säule bei der Bewältigung anfallender Aufgaben. Diese umfassen z.B. Tutorien und Forschungstätigkeit. Der Stundenlohn beträgt im Moment 8,28 € pro Stunde.

Rechte

  • Urlaub (keine Nacharbeit), auch über Feiertage wie z.B. Weihnachten
  • Krankheit (keine Nacharbeit)
  • Mutterschutz

Probleme

  • Mittelentfremdung
  • mangelnde Ausschreibung
  • Abhängigkeitsverhältnisse (z.B. zu Dozenten/Prüfern)
  • stellenweise kein Wissen bzgl. Rechte und Pflichten seitens Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Siehe auch

Weblinks